Rechtsprechung
   LAG Hamm, 20.07.2000 - 4 Sa 2148/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2310
LAG Hamm, 20.07.2000 - 4 Sa 2148/99 (https://dejure.org/2000,2310)
LAG Hamm, Entscheidung vom 20.07.2000 - 4 Sa 2148/99 (https://dejure.org/2000,2310)
LAG Hamm, Entscheidung vom 20. Juli 2000 - 4 Sa 2148/99 (https://dejure.org/2000,2310)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,2310) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kündigung wegen Betriebsübergang oder Betriebsstillegung; Soziale Rechtfertigung; Nach aussen zum Ausdruck gebrachte Stillegungsabsicht; Eingeschränkt überprüfbare Unternehmerentscheidung; Erforderlichkeit eines Beschlusses des für die Auflösung einer Gesellschaft ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 613a; KSchG § 1 Abs. 2
    Betriebsübergang: Abgrenzung zur Funktionsnachfolge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2001, 50
  • NZA-RR 2001, 535
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (57)

  • BAG, 09.02.1994 - 2 AZR 666/93

    Stillegung eines Betriebsteils; Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Hamm, 20.07.2000 - 4 Sa 2148/99
    Wegen Betriebsstillegung kann allerdings nicht gekündigt werden, wenn der bisherige Betriebsinhaber noch in Verhandlungen mit einem oder mehreren potentiellen Erwerbern über die Veräußerung des Betriebes oder Betriebsteils steht (BAG v. 09.02.1994 - 2 AZR 666/93, NZA 1994, 686 = WPrax Heft 15/1994, S. 12 (Berscheid) = ZIP 1994, 1041 ; BAG v. 10.10.1996 - 2 AZR 477/95, NZA 1997, 251 = ZIP 1997, 122 ).

    Das folgt aus dem Regelungsgehalt des § 613a BGB (vgl. BAG v. 09.02.1994 - 2 AZR 666/93, a.a.O.; BAG v. 18.05.1995 - 8 AZR 741/94, EzA § 613a BGB Nr. 139 = WiPra 1996, 328 (Berscheid)).

    Dabei setzt § 613a BGB gerade für einen Betriebsteilübergang voraus, daß die übernommenen Betriebsmittel bereits beim früheren Betriebsinhaber die Qualität eines Betriebsteils hatten; es muß sich um eine bereits bestehende organisatorische Untergliederung des Gesamtbetriebs handeln, mit der innerhalb des betrieblichen Gesamtzwecks ein Teilzweck verfolgt wird; es reicht nicht aus, wenn der Erwerber mit einzelnen, bislang nicht teilbetrieblich organisierten Betriebsmitteln erst einen Betrieb oder Betriebsteil gründet (BAG v. 09.02.1994 - 2 AZR 666/93, a.a.O.; BAG v. 24.04.1997 - 8 AZR 848/94, CR 1997, 548 = NZA 1998, 253 ; krit. dazu Steffan, NZA 2000, 687, 688).

  • BAG, 18.02.1999 - 8 AZR 485/97

    Betriebsübergang (Bildungsstätte der beruflichen Fortbildung)

    Auszug aus LAG Hamm, 20.07.2000 - 4 Sa 2148/99
    Der bloße Umstand, daß die erst vom Reinigungsunternehmen und danach von dem Unternehmen, dem die Räumlichkeiten gehören, ausgeführten Unterhaltsarbeiten einander ähnlich sind, läßt nicht auf den Übergang einer solchen Teileinheit schließen ( EuGH , Urteil vom 10.12.1998 - C-127/96, C-229/96 und C-74-/97 - NZA 1999, 253 = ZInsO 1999, 483 - DRsp-ROM Nr. 2000/4560 -).

    Von einem rechtsgeschäftlichen Betriebsübergang ist dagegen auszugehen, wenn ein Neuauftragnehmer eine im wesentlichen unveränderte Arbeitsaufgabe auf vertraglicher Grundlage übernimmt und die in diesem Bereich tätigen Arbeitnehmer zu diesem Zwecke einvernehmlich weiterbeschäftigt (BAG v. 18.02.1999 - 8 AZR 485/97, NZA 1999, 648 = ZInsO 1999, 483 = ZIP 1999, 1142 ).

    Der bloße Umstand, daß die erst vom Reinigungsunternehmen und danach von dem Unternehmen, dem die Räumlichkeiten gehören, ausgeführten Unterhaltsarbeiten einander ähnlich sind, läßt nicht auf den Übergang einer solchen Einheit schließen ( EuGH v. 10.12.1998 - verb. Rs. C-127/96, C-229/96 und C-74-/97, NZA 1999, 253 = ZInsO 1999, 483 ).

  • BAG, 11.09.1997 - 8 AZR 555/95

    Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Hamm, 20.07.2000 - 4 Sa 2148/99
    Dabei kommt dem Grad der Ähnlichkeit zwischen den vor und nach dem Übergang verrichteten Tätigkeiten entscheidendes Gewicht zu (BAG, Urteil vom 11.09.1997 - 8 AZR 555/95 - MDR 1998, 164 - DRsp-ROM Nr. 1998/1586 -).

    Dabei kommt dem Grad der Ähnlichkeit zwischen den vor und nach dem Übergang verrichteten Tätigkeiten entscheidendes Gewicht zu (BAG v. 11.09.1997 - 8 AZR 555/95, MDR 1998, 164 = NZA 1998, 31 = ZIP 1998, 36).

  • BAG, 12.02.1987 - 2 AZR 247/86

    Betriebsstillegung bei Betriebsveräußerung unter gleichzeitiger Betriebsverlegung

    Auszug aus LAG Hamm, 20.07.2000 - 4 Sa 2148/99
    Die Stillegung des Betriebs wird nach außen durch Auflösung der Betriebsorganisation dadurch zum Ausdruck gebracht, daß neben der Kündigung der Arbeitsverhältnisse weitere Stillegungsakte - wie z.B. Kündigung der Strom- und Wasseranschlüsse, des Telefon- und Telefaxanschlusses - hinzukommen, die auf die Auflösung der Betriebsorganisation schließen lassen (BAG v. 30.10.1986 - 2 AZR 696/85, NZA 1987, 382 = ZIP 1987, 734; BAG v. 12.02.1987 - 2 AZR 247/86, NZA 1988, 170 = ZIP 1987, 1478).

    Sie stellt in einem solchen Fall keinen Betriebsübergang dar (siehe dazu BAG v. 12.02.1987 - 2 AZR 247/86, NZA 1988, 170 = ZIP 1987, 1478).

  • BAG, 22.01.1998 - 8 AZR 243/95

    Betriebsübergang - Fremdvergabe von Kundendienstleistungen

    Auszug aus LAG Hamm, 20.07.2000 - 4 Sa 2148/99
    Demgegenüber ist bei der Fremdvergabe der betrieblichen Instandhaltung, von Wartungs- bzw. Instandsetzungsarbeiten, von sonstigen Reparaturarbeiten oder von Kundendienstleistungen anerkannt, daß die bloße Fortführung dieser Tätigkeit durch einen Auftragnehmer (Funktionsnachfolge) keinen Betriebsübergang darstellt (BAG v. 13.11.1997 - 8 AZR 82/95, ZAP ERW 1998, 141 ; BAG v. 22.01.1998 - 8 AZR 243/95, NZA 1998, 536 = ZIP 1998, 872).

    Ist zur Erfüllung des jeweiligen Auftrags die Nutzung von durch den Auftraggeber gestellten Arbeitsmitteln und Einrichtungen geboten, hat eine wertende Beurteilung zu erfolgen, ob diese im Betrieb des Auftragnehmers als eigene Betriebsmittel zugeordnet werden können (BAG v. 13.11.1997 - 8 AZR 82/95, ZAP ERW 1998, 141 ; BAG v. 22.01.1998 - 8 AZR 243/95, NZA 1998, 536 = ZIP 1998, 872).

  • BAG, 22.01.1998 - 8 AZR 775/96

    Betriebsübergang durch Neuvergabe eines Bewachungsauftrags

    Auszug aus LAG Hamm, 20.07.2000 - 4 Sa 2148/99
    Die "greifbaren Formen" können je nach den Umständen des Einzelfalles die Gründe für die Stillegungsabsicht oder auch ihre Durchführungsformen betreffen (BAG v. 19.06.1991 - 2 AZR 127/91, NZA 1991, 891 = ZIP 1991, 1374 ; BAG v. 22.01.1998 - 8 AZR 775/96, NZA 1998, 638 = ZIP 1998, 924 ).

    Bei einem Auftragsverlust ist anerkannt, daß der bisherige Auftragnehmer die Kündigung wegen beabsichtigter Stillegung bereits dann rechtswirksam erklären kann, wenn der Auftrag gekündigt ist und die betrieblichen Umstände der Stillegung damit greifbare Formen angenommen haben (BAG v. 22.01.1998 - 8 AZR 775/96, a.a.O.).

  • BAG, 13.11.1997 - 8 AZR 82/95

    Betriebsübergang: Abgrenzung zur Funktionsnachfolge

    Auszug aus LAG Hamm, 20.07.2000 - 4 Sa 2148/99
    Demgegenüber ist bei der Fremdvergabe der betrieblichen Instandhaltung, von Wartungs- bzw. Instandsetzungsarbeiten, von sonstigen Reparaturarbeiten oder von Kundendienstleistungen anerkannt, daß die bloße Fortführung dieser Tätigkeit durch einen Auftragnehmer (Funktionsnachfolge) keinen Betriebsübergang darstellt (BAG v. 13.11.1997 - 8 AZR 82/95, ZAP ERW 1998, 141 ; BAG v. 22.01.1998 - 8 AZR 243/95, NZA 1998, 536 = ZIP 1998, 872).

    Ist zur Erfüllung des jeweiligen Auftrags die Nutzung von durch den Auftraggeber gestellten Arbeitsmitteln und Einrichtungen geboten, hat eine wertende Beurteilung zu erfolgen, ob diese im Betrieb des Auftragnehmers als eigene Betriebsmittel zugeordnet werden können (BAG v. 13.11.1997 - 8 AZR 82/95, ZAP ERW 1998, 141 ; BAG v. 22.01.1998 - 8 AZR 243/95, NZA 1998, 536 = ZIP 1998, 872).

  • BAG, 18.07.1996 - 8 AZR 127/94

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Hamm, 20.07.2000 - 4 Sa 2148/99
    Für die Frage, ob ein Betriebs- (teil-) übergang oder eine bloße Funktionsnachfolge vorliegt, kommt es darauf an, ob der neue Inhaber einen bereits vom bisherigen Inhaber rationalisierten Betrieb übernommen hat (vgl. hierzu BAG, Urteil vom 18.07.1996 - 8 AZR 127/94 - MDR 1997, 174 - DRsp-ROM Nr. 1996/30700 -) oder ob die bisherigen Geschäfte im Sinne einer bloßen Funktionsnachfolge mit einem kleineren, mit weniger Personal neu organisierten Betrieb fortgeführt werden (vgl. hierzu BAG, Urteil vom 23.09.1999 - 8 AZR 616/98, ZInsO 2000, 350).

    Für die Frage, ob ein Betriebs(teil)übergang oder eine bloße Funktionsnachfolge vorliegt, kommt es darauf an, ob der Betriebserwerber einen bereits vom bisherigen Inhaber rationalisierten Betrieb übernommen (vgl. hierzu BAG v. 18.07.1996 - 8 AZR 127/94, MDR 1997, 174 = NZA 1997, 148 = ZIP 1996, 2028 ) und als Betriebsteil in seine Organisation eingegliedert hat oder dessen bisherigen Geschäfte im Sinne einer bloßen Funktionsnachfolge mit einem kleineren, mit weniger Personal neu organisierten Betrieb (vgl. hierzu BAG v. 23.09.1999 - 8 AZR 616/98, ZInsO 2000, 350) oder mit geändertem Inhalt fortführt.

  • EuGH, 10.12.1998 - C-127/96

    Hernández Vidal

    Auszug aus LAG Hamm, 20.07.2000 - 4 Sa 2148/99
    Der bloße Umstand, daß die erst vom Reinigungsunternehmen und danach von dem Unternehmen, dem die Räumlichkeiten gehören, ausgeführten Unterhaltsarbeiten einander ähnlich sind, läßt nicht auf den Übergang einer solchen Teileinheit schließen ( EuGH , Urteil vom 10.12.1998 - C-127/96, C-229/96 und C-74-/97 - NZA 1999, 253 = ZInsO 1999, 483 - DRsp-ROM Nr. 2000/4560 -).

    Der bloße Umstand, daß die erst vom Reinigungsunternehmen und danach von dem Unternehmen, dem die Räumlichkeiten gehören, ausgeführten Unterhaltsarbeiten einander ähnlich sind, läßt nicht auf den Übergang einer solchen Einheit schließen ( EuGH v. 10.12.1998 - verb. Rs. C-127/96, C-229/96 und C-74-/97, NZA 1999, 253 = ZInsO 1999, 483 ).

  • BAG, 23.09.1999 - 8 AZR 616/98

    Anspruch auf Arbeitslohn und Urlaubsabgeltung gegen den Altarbeitgeber nach

    Auszug aus LAG Hamm, 20.07.2000 - 4 Sa 2148/99
    Für die Frage, ob ein Betriebs- (teil-) übergang oder eine bloße Funktionsnachfolge vorliegt, kommt es darauf an, ob der neue Inhaber einen bereits vom bisherigen Inhaber rationalisierten Betrieb übernommen hat (vgl. hierzu BAG, Urteil vom 18.07.1996 - 8 AZR 127/94 - MDR 1997, 174 - DRsp-ROM Nr. 1996/30700 -) oder ob die bisherigen Geschäfte im Sinne einer bloßen Funktionsnachfolge mit einem kleineren, mit weniger Personal neu organisierten Betrieb fortgeführt werden (vgl. hierzu BAG, Urteil vom 23.09.1999 - 8 AZR 616/98, ZInsO 2000, 350).

    Für die Frage, ob ein Betriebs(teil)übergang oder eine bloße Funktionsnachfolge vorliegt, kommt es darauf an, ob der Betriebserwerber einen bereits vom bisherigen Inhaber rationalisierten Betrieb übernommen (vgl. hierzu BAG v. 18.07.1996 - 8 AZR 127/94, MDR 1997, 174 = NZA 1997, 148 = ZIP 1996, 2028 ) und als Betriebsteil in seine Organisation eingegliedert hat oder dessen bisherigen Geschäfte im Sinne einer bloßen Funktionsnachfolge mit einem kleineren, mit weniger Personal neu organisierten Betrieb (vgl. hierzu BAG v. 23.09.1999 - 8 AZR 616/98, ZInsO 2000, 350) oder mit geändertem Inhalt fortführt.

  • LAG Nürnberg, 26.08.1996 - 7 Sa 981/95

    Voraussetzungen einer Kündigungsschutzklage; Kündigungsschutz klage gegen

  • EuGH, 10.12.1998 - C-229/96

    Francisco Hernández Vidal - Sozialpolitik

  • BAG, 19.11.1996 - 3 AZR 394/95

    Tariflicher Abfindungsanspruch trotz Weiterbeschäftigung im Betrieb

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

  • BAG, 30.04.1987 - 2 AZR 184/86

    Betriebsbedingte Kündigung

  • BAG, 22.05.1986 - 2 AZR 612/85

    Betriebsbedingte Kündigung - soziale Auswahl im Konzern

  • BAG, 11.12.1997 - 8 AZR 729/96

    Betriebsübergang bei erneuter Fremdvergabe eines Reinigungsauftrags

  • BAG, 22.05.1997 - 8 AZR 101/96

    Betriebsstillegung durch Konkursverwalter

  • BAG, 05.12.1985 - 2 AZR 3/85

    Sondertatbestand der betriebsbedingten Kündigung - Voraussetzungen des

  • BAG, 10.12.1998 - 8 AZR 676/97

    Betriebsübergang bei Auftragsnachfolge

  • BAG, 27.09.1984 - 2 AZR 309/83

    Kündigung wegen Betriebsstillegung und Betriebsübergang

  • BAG, 11.03.1998 - 2 AZR 414/97

    Betriebsbedingte Kündigung

  • BAG, 10.10.1996 - 2 AZR 477/95

    Betriebsbedingte Kündigung - nicht durchgeführte Stillegung

  • BAG, 20.02.1986 - 2 AZR 212/85

    Betriebsbedingte

  • BAG, 19.05.1988 - 2 AZR 596/87

    Betriebsübergang im Sinne des § 613 a BGB; Eingreifen des Kündigungsverbots aus

  • BAG, 19.06.1991 - 2 AZR 127/91

    Betriebsbedingte Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstillegung (Schulbetrieb)

  • EuGH, 07.03.1996 - C-171/94

    Merckx und Neuhuys / Ford Motors Company Belgium

  • EuGH, 10.12.1998 - C-173/96

    Hidalgo u.a.

  • BAG, 27.07.1994 - 7 ABR 37/93

    Betriebsübergang; Übertragung einer Depotverwaltung

  • BAG, 28.04.1988 - 2 AZR 623/87

    Betriebsübergang im Großhandel

  • BAG, 24.10.1979 - 2 AZR 940/77

    Kündigungsschutz - Betriebsbedingte Kündigung - Darlegungslast - Beweislast -

  • BAG, 24.04.1997 - 8 AZR 848/94

    Kündigung: betriebsbedingte Kündigung - dringende betriebliche Erfordernisse -

  • BAG, 09.02.1994 - 2 AZR 781/93

    Betriebsübergang

  • BAG, 30.10.1986 - 2 AZR 696/85

    Betriebsübergang - Kriterien bei Einzelhandelsgeschäft

  • BAG, 11.12.1997 - 8 AZR 699/96

    Kündigung: Vertretung; Betriebsübergang: Auslagerung von Buchhaltungsaufgaben

  • BAG, 11.12.1997 - 8 AZR 156/95

    Europarechtskonformen Auslegung des § 613 a Abs. 1 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch

  • BAG, 07.06.1984 - 2 AZR 602/82

    Tarifvertragliche als gesetzliche Kündigungsfristen i.S.d. § 22 Abs. 1

  • BAG, 25.09.1997 - 8 AZR 493/96

    Betriebsveräußerung im Gesamtvollstreckungsverfahren

  • BAG, 22.01.1998 - 8 AZR 358/95

    Betriebsstillegung: außerordentliche Kündigung bei Arbeitnehmer, dessen

  • BAG, 27.04.1995 - 8 AZR 200/94

    Betriebsbedingte Kündigung - Schließung des Betriebs - Kündigungszeitpunkt

  • BAG, 22.07.1992 - 2 AZR 84/92

    Auslegung einer Kündigungserklärung - Begriff "fristlos" als Synonym für

  • BAG, 22.05.1997 - 8 AZR 103/96

    Betriebsstilllegung durch einen Konkursverwalter - Erklärung einer Kündigung

  • BAG, 22.05.1997 - 8 AZR 118/96

    Betriebsstilllegung durch einen Konkursverwalter - Erklärung einer Kündigung

  • BAG, 18.05.1995 - 8 AZR 741/94

    Übergang der Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis durch

  • BAG, 06.08.1987 - 2 AZR 559/86

    Überprüfung einer Unternehmerentscheidung daraufhin, ob sie unsachlich,

  • BAG, 22.01.1998 - 8 AZR 197/95

    Kündigung: betriebsbedingte Kündigung bei Funktionsnachfolge

  • BAG, 18.02.1999 - 8 AZR 500/97

    Betriebsübergang bei Übernahme der Hauptbelegschaft

  • BAG, 11.03.1998 - 2 AZR 415/97
  • BAG, 11.03.1998 - 2 AZR 416/97
  • BAG, 22.01.1998 - 8 AZR 623/96

    Betriebsübergang - Fremdvergabe von Möbelauslieferung und -montage -

  • LAG Hamm, 28.01.1997 - 4 Sa 141/96

    Kosten eines Rechtsstreits; Eintragung eines Prokuristen ins Handelsregister;

  • BAG, 22.01.1998 - 8 ABR 83/96
  • BAG, 10.12.1998 - 8 AZR 763/97

    Betriebsübergang: Druckerei eines Zeitungsverlages - Übergangszeitpunkt bei

  • EuGH, 07.03.1996 - C-172/94
  • AG Göttingen, 02.07.1999 - 74 IN 49/99

    Vergütung des vorläufigen Verwalters

  • LAG Berlin, 18.09.1998 - 6 Sa 53/98

    Anforderungen an ein Betriebsteilübergang; Einsatz von Betriebsmittel an einem

  • LAG Berlin, 10.08.1987 - 9 Sa 59/87

    Betriebsbedingte Kündigung; Kündigung; Betriebsstillegung; Stillegung; Betrieb

  • LAG Hamm, 23.11.2000 - 4 Sa 1179/00

    Passivlegitimation einer GmbH im Insolvenzverfahren; Zustellung "demnächst";

    Gleiches gilt beim Rückfall von bisher fremdvergebenen betrieblichen Wartungs- bzw. Instandsetzungsarbeiten, sonstigen Reparaturarbeiten oder Kundendienstleistungen, denn der Rückfall muß auch hier mit dem Übergang einer wirtschaftlichen Teileinheit zwischen den beiden Unternehmen einhergehen (LAG Hamm v. 20.07.2000 - 4 Sa 2148/99, n.v.).
  • LAG Hamm, 10.12.2001 - 19 Sa 1150/01

    Übergang eines Arbeitsverhältnisses nach § 613a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB);

    Nach heute einhelliger Meinung ist sowohl für einen Betriebsübergang als auch für einen Teilbetriebsübergang Voraussetzung, dass die Identität der betreffenden wirtschaftlichen Einheit gewahrt wird (LAG Hamm, Urteil vom 20.07.2000 - 4 Sa 2148/99 - in NZA-RR 2001, 535; BAG, Urteil vom 26.08.1999 - 8 AZR 718/98 - in DB 2000, 94; BAG, Urteil vom 14.12.2000 - 8 AZR 220/00 - Juris; KR-Pfeiffer, aaO., § 613 a BGB , Rn. 28 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht